Gemäß Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer des Finanzamtes Strausberg vom 10.09.2007 ist der BWN-MOL e.V. von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft BWN-MOL e.V. fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
"Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung".
Der BWN-MOL e.V. ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, und für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.